Zeitarbeit
Zeitarbeit
Mit dem Begriff Zeitarbeit wird die Beschäftigungsform Leiharbeit (manchmal auch Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing) bezeichnet. Leiharbeit liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt.
Zeitarbeit ist Leiharbeit
Der Begriff Zeitarbeit wird gerne von Arbeitgebern und ihren Verbänden verwendet. Häufig wird er mit “befristeter Beschäftigung” verwechselt. Deshalb verwendet die IG Metall den Begriff Leiharbeit. Dies entspricht auch den gesetzlich definierten Begrifflichkeiten des AÜG.
Lexikon
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- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitskampagne
- Lohndumping
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